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Kein Vorsteuerabzug mangels Entgeltlichkeit der Leistung, Heft 218/2023

USt 2023, 2 Heft 218 v. 10.4.2023

BFG vom 06.12.2022, RV/7103660/2009

Sachverhalt

Im Zuge der Außenprüfung wurde festgestellt, dass aufgrund eines Treuhandvertrages eine Rechtsanwältin 70 % des Stammkapitals der bP als Treuhänderin der XY KEG hielt. An der am 1.10.2001 gegründeten X KEG waren EE zu 95 % als Gesellschafterin und Komplementärin und SM (Schwiegermutter) zu 5 % als Kommanditistin beteiligt.

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