BFG vom 06.12.2022, RV/7103660/2009
Sachverhalt
Im Zuge der Außenprüfung wurde festgestellt, dass aufgrund eines Treuhandvertrages eine Rechtsanwältin 70 % des Stammkapitals der bP als Treuhänderin der XY KEG hielt. An der am 1.10.2001 gegründeten X KEG waren EE zu 95 % als Gesellschafterin und Komplementärin und SM (Schwiegermutter) zu 5 % als Kommanditistin beteiligt.

