(UStR, Rz 345 und EStR, Rz 136)
Um den Leasingvertrag umsatzsteuerlich korrekt zu beurteilen, müssen folgende Überlegungen angestellt werden. Umsatzsteuerrechtlich wird Leasing folgenderweise eingeordnet (UStR, Rz 345):
Leasingvertrag als Mietvertrag: Die Überlassung des Leasingobjekts ist als "Sonstige Leistung" einzustufen. Die Verfügungsmacht wird nicht verschafft.