BFG vom 24.2.2022, RV/3100080/2022
Gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG sind die Umsätze der Kleinunternehmer steuerfrei. Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland sein Unternehmen betreibt und dessen Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 im Veranlagungszeitraum € 35.000,– (bis einschließlich 2019 € 30.000,–) nicht übersteigen.