Wartungserlass UStR zu § 6 Abs. 1 Z 14 UStG, Rz 883, Vorabentscheidungsverfahren iS Golfclub Schloss Igling e.V.
Gem. § 35 Abs. 1 BAO sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Die in § 35 Abs. 2 BAO genannten begünstigten Zwecke stellen eine beispielhafte Aufzählung dar. Die Förderung des Körpersports ist ausdrücklich angeführt.