Mit dem Umsatzsteuer-Wartungserlass 2021 wurden zwei Punkte bezüglich des Vorsteuerabzugs in die Umsatzsteuer-Richtlinien aufgenommen:
Vorsteuerabzug bei "versunkenen Kosten"
"Versunkene Kosten" sind Kosten, die aufgewendet wurden, die aber durch Umsatzerlöse oder sonstige Einnahmen nicht mehr amortisiert werden können. Es handelt sich um Kosten, die schon entstanden sind und bei einem Abbruch des Projektes nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Ein Beispiel wären Kosten, die bei der Erstellung von Marktprognosen angefallen sind.