Das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 (ÖkoStRefG 2022) sieht mit Wirksamkeit ab 1.4.2022 eine Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes bei der Übertragung von sog. "Mietkaufwohnungen" gem. § 15c Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) in das Eigentum der Mieter von 20 Jahren auf 10 Jahren vor. Diese Verkürzung gilt jedoch nur für Mietkaufwohnungen, nicht für andere Grundstücke oder Großreparaturen. Der Gesetzestext dazu lautet: "Bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) tritt an die Stelle des Zeitraumes von vier Kalenderjahren ein solcher von neunzehn Kalenderjahren, außer es erfolgt eine nachträgliche Übertragung einer Wohnung in das Wohnungseigentum aufgrund § 15c WGG, BGBI. Nr. 139/1979. Diesfalls beträgt der Zeitraum neun Kalenderjahre (§ 12 Abs. 10 3. Absatz UStG)."