Vorsteuerabzug und steuerfreier Grundstücksverkauf
Für das Recht auf Vorsteuerabzug muss zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug vermitteln, ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang bestehen. Allgemeine Kosten des Steuerpflichtigen, die mit der Gesamttätigkeit des Unternehmens zusammenhängen, berechtigen zum Vorsteuerabzug, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens umsatzsteuerpflichtig ist.