vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Reparaturdienstleistungen ab 01.01.2021, Heft 202/2021

USt 2021, 3 Heft 202 v. 10.12.2021

Rechtliche Grundlage

Seit 01.01.2021 sieht § 10 Abs. 2 Z 10 UStG einen ermäßigten Steuersatz von 10 % für Reparaturdienstleistungen inklusive Ausbesserungen und Änderungen vor. Vor Inkrafttreten der Novelle wurden Reparaturdienstleistungen mit dem normalen Steuersatz von 20 % besteuert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!