Rechtliche Grundlage
Seit 01.01.2021 sieht § 10 Abs. 2 Z 10 UStG einen ermäßigten Steuersatz von 10 % für Reparaturdienstleistungen inklusive Ausbesserungen und Änderungen vor. Vor Inkrafttreten der Novelle wurden Reparaturdienstleistungen mit dem normalen Steuersatz von 20 % besteuert.