Die Sonderregelungen der Differenzbesteuerung finden sich im § 24 UStG. Dort ist geregelt, dass im Fall der Lieferung von Kunstgegenständen, Antiquitäten, Sammlungsstücken und anderen beweglichen Gegenständen an Wiederverkäufer der Differenzbetrag zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegt. Voraussetzung ist, dass die Lieferung an diesen Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet erfolgt und für diese Lieferung Umsatzsteuer nicht geschuldet wird oder die Differenzbesteuerung zur Anwendung kommt.