Um die CO2-Belastung zu verringern, gibt es seit 1.1.2016 für Elektrofahrzeuge einen Vorsteuerabzug. Seit 1.1.2020 wurde dieser Vorsteuerabzug auch auf Elektrofahrräder (E-Bikes) ausgeweitet. Nachfolgend werden die wichtigsten umsatzsteuerlichen Bestimmungen betreffend Elektrofahrzeuge kurz dargestellt:
Was versteht man unter Elektrofahrzeugen? (UStR, Rz 1984)