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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 198/2021

USt 2021, 3 Heft 198 v. 10.8.2021

Reiseleistungen und Margenbesteuerung

Für besorgte Reiseleistungen gilt gem. § 23 UStG die Besteuerung der "Marge", also der Differenz zwischen Erlös (Reisepreis) und den Reisevorleistungen (z.B. Hotel, Flugpreis u.a.). Für Reiseleistungen ab 1.1.2022 gelten folgende Änderungen (BGBl I Nr. 112/2021 vom 30.6.2021, § 23 Abs. 4 UStG):

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