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Kein Vorsteuerabzug bei objektiv fehlerhaften Rechnungen, Heft 198/2021

USt 2021, 3 Heft 198 v. 10.8.2021

Ein Unternehmer kann die von anderen Unternehmern in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Pflichtmerkmale einer ordnungsgemäßen Rechnung sind unter anderem:

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