Insbesondere durch die COVID-19-Pandemie wurden auch für 2021 in der Umsatzsteuer einige legistische Maßnahmen durchgeführt, die kurz dargestellt werden:
Steuerbefreiung von COVID-19-In-vitro-Diagnostica und COVID-19-Impfstoffen
(§ 28 Abs. 53 Z 3 bis 5 UStG)