(EuGH vom 3.3.2021, C-507/20 )
Sachverhalt
Die ungarische Firma FGSZ hat ihrer Kundin, einer ungarischen Firma (im Folgenden: Schuldnerin) zwischen Oktober 2010 und Jänner 2011 mehrere Rechnungen inkl. USt ausgestellt und auch die dementsprechende Mehrwertsteuer an die Steuerbehörde abgeführt.