Ausgangsfall
Die Vermietung von im Eigentum einer GmbH (oder Privatstiftung) stehenden Immobilie (sehr häufig auch "Luxusimmobilie") an ihren Gesellschafter (bzw. Stifter/ Begünstigten) beschäftigt schon seit Jahren die Rechtsprechung.
Im jüngsten Urteil vom 11.05.2021, RV/6100373/2013, hatte das Bundesfinanzgericht über die Vermietung eines von der GmbH angeschafften Wohnhauses an ihre beiden Gesellschafter zu Wohnzwecken zu entscheiden. Es wurde zwischen der GmbH und den Gesellschaftern mündlich ein Mietzins vereinbart, ein schriftlicher Mietvertrag existiert nicht. Die GmbH nutzt einen Büroraum betrieblich.