In der Gastronomie gilt seit 01.07.2020 der ermäßigte Steuersatz von 5 % für die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken iSd § 111 Abs. 1 GewO. Der begünstigte Steuersatz von 5 % war ursprünglich bis zum 31.12.2020 begrenzt. Mit
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