Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG) – im Parlament am 10.12.2020 beschlossen – bringt auch einige gesetzliche Regelungen im Bereich der Umsatzsteuer, die nachfolgend kurz dargelegt werden:
10 % USt für bestimmte Reparaturleistungen
(§ 10 Abs. 2 Z 9 und 10 sowie § 28 Abs. 53 Z 6 UStG)