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Vermietung einer Musikschule als Betrieb gewerblicher Art, Heft 188/2020

USt 2020, 2 Heft 188 v. 10.10.2020

BFG vom 17.6.2020, RV/7100277/2019

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 2 KStG), ausgenommen solche, die gem. § 5 Z 12 KStG von der KöSt befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art gelten stets

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