BFG vom 27.5.2020, RV/7101102/2018
Im gegenständlichen Streitverfahren ging es um die Frage, ob eine positive Vorsteuerberichtigung zulässig ist, wenn ein Gebäude erst von einer Gemeinde sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch (hoheitlich) und danach von einer ausgegliederten Gesellschaft unternehmerisch genutzt wird. Strittig waren die Fragen: