Elektrofahrzeuge und Vorsteuerabzug
VwGH Entscheidung vom 19.5.2020, Ra 2018/13/0091
Die Revisionswerberin beantragte den Vorsteuerabzug für die Anschaffung zweier PKW mit einem C02-Emissionswert von Null Gramm pro km, mit Anschaffungskosten von jeweils mehr als € 80.000,–. Das Finanzamt und das BFG anerkannten den Vorsteuerabzug nicht, da die Anschaffungskosten überwiegend keine steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen sind und die Lieferungen der Fahrzeuge daher nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten.