Das AbgÄG 2020 brachte im Bereich der Umsatzsteuer unter anderem Änderungen im Bereich der Einfuhr-Versandhandelsumsätze, die Abschaffung der Steuerbefreiung für Kleinsendungen unter € 22,– sowie die Einführung einer Haftung im Bereich des E-Commerce. Diese Änderungen werden nachfolgend kurz beschrieben:
Einfuhr-Versandhandelsumsätze (§ 3 Abs. 3a UStG)