(BFG vom 10.05.2019, RV/4100505/2013)
In diesem Verfahren vor dem BFG ging es darum, ob eine beabsichtigte unternehmerische Tätigkeit, die letztendlich nie ausgeübt wurde, zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Sachverhalt
(BFG vom 10.05.2019, RV/4100505/2013)
In diesem Verfahren vor dem BFG ging es darum, ob eine beabsichtigte unternehmerische Tätigkeit, die letztendlich nie ausgeübt wurde, zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Sachverhalt