vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerfreie ig. Lieferungen – Änderung ab dem Jahr 2020, Heft 169/2019

USt 2019, 1 Heft 169 v. 10.3.2019

Eine steuerfreie ig. Lieferung liegt grundsätzlich dann vor, wenn Ware aus dem Inland in einen anderen EUStaat geliefert wird, der Käufer die Unternehmereigen-

Seite 1


schaft hat, für sein Unternehmen die Ware bezieht und der Vorgang im Empfängerstaat erwerbsteuerbar ist. eine weitere Voraussetzung ist, dass der Lieferant nicht Kleinunternehmer ist. In diesem Fall wäre die Lieferung entsprechend der Kleinunternehmerregelung unecht von der Umsatzsteuer befreit. In der Praxis wird der Lieferant die Unternehmereigenschaft des Kunden und den Umstand, dass dieser für sein Unternehmen einkauft, mit dessen gültiger UID-Nr. nachweisen. Der Nachweis für die Verbringung der Ware kann mittels Spediteursbestätigung, Frachtbriefen,… erbracht werden. Die Möglichkeiten des Nachweises der Warenverbringung finden sich in einer Verordnung zum UStG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!