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Konsignationslager – Änderung ab dem Jahr 2020, Heft 168/2019

USt 2019, 2 Heft 168 v. 10.2.2019

Ein Konsignationslager ist ein Materiallager, das ein Lieferant bei einem Kunden eingerichtet hat. Die Ware, die sich im Lager befindet, ist dem Lieferanten zuzurechnen. Die Lieferung an den Kunden erfolgt nach Bedarf durch Entnahme der Ware aus dem Lager. Ab diesem Zeitpunkt ist die Ware dem Kunden zuzurechnen, die Lieferung ist erfolgt.

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