Die Nutzungsüberlassung von Campingplätzen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen unterliegen seit 01.November 2018 wieder dem Umsatzsteuersatz von 10 %. Voraussetzung für die Anwendung des Umsatzsteuersatzes von 10 % ist, dass für die Nutzungsüberlassung und die Nebenleistung ein einheitliches Benützungsentgelt verrechnet wird. Das Benützungsentgelt wird sich häufig aus Stellplatz- und Personengebühr zusammensetzen.