(VwGH vom 29.5.2018, Ra 2016/15/0046)
Sachverhalt
Die Revisionswerberin (RW) erwarb 2003 von ihrem Adoptivvater eine bebaute Liegenschaft gegen Ausgedingeleistungen, die auch die persönliche Pflege des Adoptivvaters umfasste. In den Jahren 2003 und 2004 wurde das Gebäude grundlegend saniert und umgebaut, sodass im Zuge dessen drei Ferienwohnungen entstanden, die zur kurzfristigen Vermietung bestimmt waren.