vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schwimmbad – keine Vorsteuer, kein Betriebsaufwand, Heft 167/2019

USt 2019, 1 Heft 167 v. 10.1.2019

(BFG vom 1.8.2018, RV/7100089/2013)

Bei einem Schwimmbad handelt es sich objektiv betrachtet um ein Wirtschaftsgut, das dem privaten Lebenskreis des Steuerpflichtigen zuzuordnen ist. Entscheidend für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Schwimmbad ist, ob es ausschließlich oder zumindest weit überwiegend Zwecken der Berufsausübung dient.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!