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Berichtigungsmöglichkeiten bei einem missglückten Dreiecksgeschäft, Heft 161/2018

USt 2018, 3 Heft 161 v. 10.7.2018

Hauptbegünstigter des Dreiecksgeschäftes ist der so genannte Erwerber. Das ist der zweite Unternehmer bei diesem Geschäft. Dieser kauft Ware im EU-Ausland ein und verkauft diese weiter an einen Kunden in einem dritten EUStaat, die Ware wird dann direkt vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer, dieser wird Empfänger genannt, geliefert.

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