(BFG vom 9.3.2018, RV/7104372/2009)
Vom allgemeinen Vorsteuerabzug ausgenommen sind gem. § 12 Abs.2 Z.2 UStG Leistungen, welche als nicht für
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(BFG vom 9.3.2018, RV/7104372/2009)
Vom allgemeinen Vorsteuerabzug ausgenommen sind gem. § 12 Abs.2 Z.2 UStG Leistungen, welche als nicht für
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