Allgemeines
Mit dem Wartungserlass 2017 (Richtlinie des BMF vom 05.12.2017, BMF-010219/0375-IV/4/2017) wurden die UStR an die gesetzlichen Änderungen durch das AbgÄG 2016 und insbesondere an den neuen Grundstücksbegriff angepasst. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen betreffend die Vorsteuerberichtigung bei Grundstücken beschrieben:

