Der VwGH hat mit seiner Entscheidung vom 13.9.2017, Ro 2017/13/0015, über die Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Tätigkeiten einer ästhetisch-plastischen Chirurgin entschieden. Die Entscheidung des BFG vom 22.2.2017, RV/7104469/2015, wurde wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes hinsichtlich der Umsatzsteuer aufgehoben.
Sachverhalt

