Kleinunternehmer
Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben und deren Nettojahresumsatz € 30.000,– nicht übersteigt, sind als Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit und sie sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

