Bitcoins als Zahlungsmittel
Das Finanzministerium hat auf seiner Homepage am 25.7.2017 eine ausführliche Information zu diesen aktuellen Themen veröffentlicht, darunter auch umsatzsteuerliche Aussagen:
Umsatzsteuerlich liegt beim Umtausch von Euro (oder einer anderen gültigen Währung) zu Bitcoins oder einer anderen Kryptowährung ein steuerfreier Umsatz vor (EuGH vom 22.10.2015, RS C-264/14, UStR Rz 759). Entgelte für Lieferungen und Leistungen in Bitcoins gelten wie Entgelte für Lieferungen in Euro (bzw. Dollar u.a.). Das Entgelt bemisst sich nach dem Wert des Bitcoins. (Siehe auch den Beitrag in der BBi-Ausgabe September 2017.)

