Der EuGH hat mit seinem Urteil "Tibor Farkas" vom 26.04.2017 über den Vorsteuerabzug bei Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens und zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer entschieden.
Seite 2
EuGH 26.04.2017, C-564/15, "Tibor Farkas"
Der EuGH hat mit seinem Urteil "Tibor Farkas" vom 26.04.2017 über den Vorsteuerabzug bei Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens und zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer entschieden.
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EuGH 26.04.2017, C-564/15, "Tibor Farkas"
