Die Frage, ob Vorsteuern im Schätzungsweg ermittelt werden können, stellt sich insbesondere in den Fällen, in denen im UStG als Bedingung für die Begünstigung des Vorsteuerabzugs eine ordnungsgemäße Rechnung vorgesehen ist.
Dies sind die Fälle, in denen ein Unternehmer im Inland bei einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen eine Leistung bezieht (und kein Anwendungsfall des Reverse Charge vorliegt).

