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Unterscheidung zwischen Hoheitsbetrieben und Betrieben gewerblicher Art, Heft 149/2017

USt 2017, 2 Heft 149 v. 10.7.2017

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind unter anderem im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art gem. § 2 KStG gewerblich oder beruflich tätig. Die Körperschaft öffentlichen Rechts selbst ist somit kein Umsatzsteuersubjekt.

Was versteht man unter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts? (UStR, Rz 269 ff)

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