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Differenzbesteuerung bei Lieferung von Auto-Ersatzteilen, Heft 148/2017

USt 2017, 2 Heft 148 v. 10.6.2017

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 18.1.2017 Sjelle Autogenbrug über die Anwendung der Differenzbesteuerung bei der Lieferung von Auto-Ersatzteilen entschieden.

Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG

Die Differenzbesteuerung ist unter folgenden Voraussetzungen anwendbar:

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