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Elektrofahrzeuge und unechte öffentliche Zuschüsse, Heft 146/2017

USt 2017, 2 Heft 146 v. 10.4.2017

In den Umsatzsteuerrichtlinien Rz 1985 werden folgende Aussagen zum Vorsteuerabzug bei Elektrofahrzeugen und unechten öffentlichen Zuschüssen getätigt:

Bei Elektrofahrzeugen mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer und Anschaffungskosten, die ertragsteuerlich überwiegend keine abzugsfähigen Aufwendungen sind, steht kein Vorsteuerabzug zu.

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