Im Wartungserlass 2016 zu den UStR wurden in den Randzahlen 2405 und 2420 Klarstellungen zu Vorgangsweise im Insolvenzverfahren vorgenommen.
Vorsteuerberichtigung
Wenn im Insolvenzverfahren Verbindlichkeiten für Leistungen an das Unternehmen, für die ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde, uneinbringlich werden, ergibt sich die Verpflichtung zur Vorsteuerberichtigung. Den Rückforderungsanspruch hat das Finanzamt als Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen.

