Aufgrund der Neudefinition des Grundstücksbegriffes gem. Art. 13b VO (EU) Nr. 282/2011 idF VO (EU) Nr. 1042/2013 ergaben sich auch Änderungen bei Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken sowie Leistungen ohne Grundstückszusammenhang. Diese Neuregelungen wurden mit dem Wartungserlass 2016 vom 14.12.2016 in die USt-Richtlinien (UStR) eingearbeitet und werden nachfolgend in den Grundzügen dargelegt:

