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Kranken- und Pflegeanstalten – Steuerbefreiung, Heft 144/2017

USt 2017, 3 Heft 144 v. 10.2.2017

Im Wartungserlass 2016 zu den USt-Richtlinien wurden die Rz 926 und Rz 927 geändert. Als Krankenanstalten- und Pflegeanstalten, die unter die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 18 UStG fallen, sind nun sämtliche Einrichtungen anzusehen, die unter das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz fallen.

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