In den Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) wurde mit dem Wartungserlass 2016 eine Konkretisierung betreffend Rechnungsmängel und Vorsteuerabzug aufgenommen. Die aktuellen Rechtsprechungen (EuGH 15.9.2016, Rs C-416/14, Barlis 06; VwGH 23.12.2015, 2012/13/0007) zur Konkretisierung bei der Rechnungsausstellung und dem Vorsteuerabzug wurden eingearbeitet. Im vorliegenden Beitrag wird die VwGH-Entscheidung vom 23.12.2015, 2012/13/0007, zum Vorsteuerabzug bei Leistungen einer Domizilgesellschaft behandelt.

