Kleinunternehmerregelung
Für die Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Steuerfreiheit des Jahresumsatzes bis € 30.000,– netto) ist es erforderlich, dass der Unternehmer seinen Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich hat.
Betroffen sind auch Personengesellschaften, deren Sitz unzweifelhaft nicht in Österreich liegt.

