In die Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) soll mit dem Wartungserlass 2016 eine Konkretisierung im Zusammenhang mit Rechnungsmängeln und Vorsteuerabzug aufgenommen werden. Es soll die aktuelle Rechtsprechung (EuGH 15.9.2016, Rs C-416/14, Barlis 06; VwGH 23.12.2015, 2012/13/0007) zur Konkretisierung bei der Rechnungsausstellung und dem Vorsteuerabzug eingearbeitet werden.
EuGH 15.9.2016 , Rs C-416/14, Barlis 06

