Das Finanzamt verweigerte einem im Februar 2012 eröffneten Holzschlägerungs- und Holzbringungsbetrieb die Erteilung einer UID-Nummer, da vom Vorliegen eines Dienstverhältnisses ausgegangen wurde. Gegen diesen abweisenden Bescheid wurde Beschwerde beim BFG erhoben.
Sachverhalt:

