Die steuerlichen Änderungen bedingt durch das StRefG 2015/16 haben mit Wirksamkeit ab 1. Mai 2016 zu einer Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für die Beherbergung auf 13% geführt. Das Problem der Aufteilung von den häufig verrechneten Pauschalpreisen für Nächtigung und ein ortsübliches Frühstück war vorhersehbar und wurde in den Umsatzsteuerrichtlinien in Rz 1369 gelöst. Dort befinden sich in Abhängigkeit der konkret erbrachten Leistung und des verrechneten Preises ein Aufteilungsschlüssel, mit dem der Pauschbetrag auf die Nächtigungsleistung (13% USt) und den anteiligen Preis für das Frühstück (10% USt) aufgeteilt werden kann.

