Grundsätzlich erstreckt sich die Durchschnittssatzbesteuerung bei pauschalierten Landwirten auf alle Umsätze des im Inland gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes samt der Umsätze der land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbe und der Nebenbetriebe. Unter die Durchschnittssatzbesteuerung fallen sowohl die Umsätze für Lieferungen und sonstige Leistungen, der Eigenverbrauch, die Hilfsgeschäfte, die Veräußerung und die Entnahme eines Betriebes (UStR 2000, Rz 2876).

