Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurden ab dem 1.5.2016 für ein pauschales Beherbergungsentgelt, das Verköstigung und Logis beinhaltet, zwei Steuersätze normiert (10 % für Verköstigung und 13 % für Logis). In den UStR ist die Aufteilung eines pauschalen Entgeltes in der Rz 1369 aufgenommen. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder wurde mittels Schreiben vom 19. April 2016 vom BMF über den Änderungsentwurf der UStR Rz 1369 zur Aufteilung eines pauschalen Beherbergungsentgeltes informiert.

