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Land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe – Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung, Heft 137/2016

USt 2016, 2 Heft 137 v. 10.7.2016

Das Umsatzsteuergesetz sieht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren Umsätze € 400.000,– nicht übersteigen und deren Einheitswert € 150.000,– nicht übersteigt, grundsätzlich die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung vor (Umsatzsteuer und Vorsteuer sind gleich hoch). Die Besteuerung nach Durchschnittssätzen erstreckt sich auf alle Umsätze des im Inland gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes einschließlich der Umsätze der land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbe und der Nebenbetriebe.

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